Warum bis 18 warten?
Begleitetes Fahren (BF17)
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Fahrschule mit 16 ½, Autofahren mit 17.
Viele coole Dinge darf man erst ab 18 machen, der Führerschein zählt hier aber nicht dazu!
Wusstest du, dass man den schon mit 17 haben kann? Ja, wirklich! Schon mit 16 ½ kannst du mit der Fahrschule starten. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens ablegen, wenn du 16 Jahre und 9 Monate alt bist und die praktische Prüfung mit 16 Jahre und 11 Monate. Wenn du diese Prüfung bestehst, bekommst du deinen Führerschein schon mit 17 – aber fahren darfst du erst einmal nur mit einer erwachsenen Begleitperson neben dir. Genau genommen, kriegst du zunächst eine Prüfbescheinigung, die du beim Fahren immer mit dir führen musst.
Wenn du 18 wirst, hat sich das mit er Begleitperson erledigt. Dann gibt’s von der Führerscheinstelle auch den offiziellen EU-Kartenführerschein. Auch deine Versicherung ab 18 wird günstiger, wenn du bereits begleitetes Fahren ab 17 gemacht hast. Cool, oder? Also, worauf wartest du noch? Komm vorbei, lern uns kennen und los geht’s!
Welche Bedingungen die Begleitperson erfüllen muss
Die Idee hinter BF17 ist, dass du als Jugendlicher von den Erfahrungen Erwachsener profieren kannst. Dieses Konzept gibt es seit 2011 und ist aufgegangen: denn Studien zufolge sind BF17-Absolventen in deutlich weniger Unfälle verwickelt.
Ob es sich dabei um deine Eltern, Bekannte oder Mitarbeiter aus deinem Ausbildungsbetrieb handelt, ist völlig egal. Wichtig ist, dass Sie eine Vorbildfunktion erfüllen. Um das abzuchecken, hat der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzungen an die Begleitpersonen geknüpft. Jeder, der sie erfüllt, kann ohne Weiteres deine Begleitpersonen bei BF 17 werden.
Du darfst übrigens so viele Begleitpersonen benennen, wie du möchtest. Es gibt diesbezüglich kein Limit. Je mehr du benennst, desto flexibler bist du. Wichtig: achte darauf, dass du bei deinem Antrag für jede Begleitperson ein einzelnes Beiblatt ausfüllen musst.

Voraussetzungen
- Mindestalter: 30 Jahre
- Fahrerlaubnis: Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Einträge im Zentralregister: Maximal 1 Punkt zum Zeitpunkt der Antragstellung
Häufig gestellte Fragen
Du als Fahrer oder Fahrerin bist komplett für das Führen deines Fahrzeugs verantwortlich. Die Tatsache, dass du minderjährig bist, ändert nichts daran. Für etwaige Verstöße gegen die StVO haftest du also selbst, nicht deine Begleitperson.
Für Begleitpersonen gilt in Bezug auf Alkohol die 0,5-Promille-Grenze. Wie oben erwähnt, sollen sie eine Vorbildfunktion erfüllen - daher wäre es sogar ratsam, komplett auf Alkohol zu verzichten. Dies gilt natürlich auch für die Einnahme anderer berauschender Substanzen, z. B. Cannabis-Produkte oder andere Drogen.
Es entstehen geringfügige Zusatzkosten. Sowohl die Prüfungsbescheinigung als auch die Auskunft, die sich das Straßenverkehrsamt aus dem Zentralregister in Flensburg über die im Antrag angegebenen Begleitpersonen holt, kosten etwas Geld. Wenig Kosten für viel Nutzen.
Bezüglich der Anzahl der Begleitpersonen gibt es keine Einschränkung. Die meisten benennen zwei Personen - für deine Flexibilität ist aber sinnvoll, möglichst viele andere ins Boot zu holen. Jemanden, der häufig abends Zeit hat, jemanden der häufig am Wochenende Zeit hat, jemanden auf der Arbeit etc.